Migrationsbeiratwahl 2026

Die Migrationsbeiratswahl ist eine lokale Wahl in München, bei der Menschen mit Migrationshintergrund Vertreter*innen wählen können, die ihre Interessen auf kommunaler Ebene vertreten. Der Migrationsbeirat berät die Stadtverwaltung in Angelegenheiten wie Integration, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Wichtige Fakten

Wer darf wählen:

Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, die am Wahltag:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder gewöhnlich hier leben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und erhalten eine Benachrichtigung für die Wahl.

Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem:

  • einen ausländischen Pass besitzen oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit seit höchstens 12 Jahren haben (Einbürgerung nach dem 8. März 2014).

Wichtiger Hinweis: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Wenn Sie bei der Migrationsbeiratswahl 2026 wählen oder kandidieren möchten, müssen Sie beim Wahlamt die „Aufnahme in das Wählerverzeichnis“ beantragen.

Antragsformular anfordern:
Telefonisch: 089/23396233
Per E-Mail: briefwahl.kvr@muenchen.de

Antrag einreichen:
Der Antrag muss beim Wahlamt eingegangen sein:

Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung, Wahlen und Beschlusswesen
Ruppertstraße 19, Raum 56.38
80337 München
E-Mail: briefwahl.kvr@muenchen.de

Zweck des Migrationsbeirats:

§ 1 Funktion und Aufgaben des Migrationsbeirats (1) Der Migrationsbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung Münchens. Er fördert die Integration. (2) Er hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Stadtrat und die hauptamtliche Verwaltung der Landeshauptstadt München in allen Fragen, die die ausländische Bevölkerung in München, das Zusammenleben mit Deutschen sowie die Integration und Migration betreffen, durch Anträge, Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Er wirkt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die kommunalpolitische Willensbildung ein und fördert die gleichberechtigte politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation der ausländischen Bevölkerung.

Verbindung zur Kommunalwahl 2026:

Der bayerische Ministerrat hat den 8. März 2026 als Wahltag für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen festgelegt.

Zusätzlich wird die Migrationsbeiratswahl im Jahr 2026  zusammen mit der Kommunalwahl abgehalten. Diese Zusammenlegung soll den Wahlprozess effizienter gestalten und gleichzeitig die Wahlbeteiligung, insbesondere unter der migrantischen Bevölkerung, erhöhen​.

Weitere Informationen zu Wahlberechtigung, Terminen und dem Bewerbungsprozess als Kandidat*in finden Sie auf der offiziellen Seite des Münchner Migrationsbeirats.​