Gleichberechtigung und Antidiskriminierung sind unverzichtbare Säulen einer gerechten und inklusiven Gesellschaft. In München, einer Stadt mit einem Anteil von rund 44,5 % Menschen mit Migrationshintergrund, ist es besonders wichtig, dass alle unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen gleich behandelt werden (Statistisches Amt München, 2023).

Die gesetzliche Grundlage bildet Artikel 3 des Grundgesetzes, der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Religion oder Weltanschauung verbietet. Darüber hinaus stärkt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Rechte von Einzelpersonen und verpflichtet Institutionen, Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu verhindern (GG Art. 3; AGG).

Rassismus und Diskriminierung sind nach wie vor bedeutende Herausforderungen in München. Laut der aktuellen Studie „München Monitor“ haben 30 % der Befragten in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erlebt. Dabei stehen rassistische Diskriminierungen mit 55 % an erster Stelle, gefolgt von geschlechtsbezogener Diskriminierung (33 %). Die Studie zeigt, dass besonders Minderheiten wie Sinti:zze und Rom:nja, Schwarze Menschen sowie Muslim:innen regelmäßig Vorurteile und Ausgrenzung erfahren. Dies reicht von verbalen Anfeindungen bis hin zu struktureller Benachteiligung, wie unverhältnismäßigen Polizeikontrollen oder sozialer Exklusion​

Diese Problematik wird als Teil einer größeren gesellschaftlichen Herausforderung angesehen. Diskriminierende Einstellungen sind nicht auf Randgruppen beschränkt, sondern in der „Mitte der Gesellschaft“ präsent. Trotz einer allgemeinen Zufriedenheit mit demokratischen Werten zeigen Studien auch eine Verbreitung von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen in Teilen der Stadtbevölkerung. Diese Entwicklungen machen Bildungsinitiativen und Aufklärung zu entscheidenden Werkzeugen im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit​.

Quellen:

  1. Statistisches Amt der Stadt München: Bevölkerung mit Migrationshintergrund, 2023. Link zu Quelle
  2. Grundgesetz Art. 3: Verbot von Diskriminierung nach Geschlecht, Abstammung, Religion oder Weltanschauung. Link zu Quelle
  3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Regelungen zur Förderung der Gleichberechtigung und zum Schutz vor Diskriminierung. Link zu Quelle
  4. EU-Bericht zur Gleichberechtigung, 2022: Studie zu den wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen von Vielfalt und Antidiskriminierung. Link zu Quelle
  5. Statistisches Amt München: Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Diskriminierungserfahrungen, veröffentlicht im München Monitor 2024. Link zur Quelle
  6. Fachstelle für Demokratie der Landeshauptstadt München: Untersuchung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung, einschließlich Befragung von 8.500 Münchner:innen. Link zur Quelle
  7. München Monitor 2022: Langzeitstudie zur sozialen Lage und Antidiskriminierungsarbeit in München. Link zur Quelle
  8. Bericht von M94.5: Analyse zu Diskriminierungsformen und deren Auswirkungen auf marginalisierte Gruppen in München. Link zur Quelle
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