Ich bin Tatiana Mendonça und setze mich mit Leidenschaft für Integration, Vielfalt und soziale Gerechtigkeit ein. Als gewähltes Mitglied des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München und war zwischen März 2024 und März 2025 Leiterin des Ausschusses für Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht mit den Schwerpunkten Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik. Ab März 2025 bis voraussichtlich Mai 2026 stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss 4 und arbeite daran, eine inklusivere Gesellschaft zu gestalten.
Mit meiner Erfahrung in internationalen Non-Profit-Organisationen in Deutschland und dem öffentlichen Dienst in meiner Heimat Brasilien sowie meiner Expertise in internationalen Beziehungen und Kommunikation bringe ich strategisches Denken und kreative Lösungen ein, um Veränderungen zu fördern und den Dialog zu stärken.
Diese Webseite richtet sich vor allem an Migrant:innen und deutsche Bürger:innen, die uns unterstützen und mit uns kooperieren möchten. Sie soll den Austausch fördern, über meine ehrenamtliche politische Arbeit im Migrationsbeirat informieren, Menschen mit Migrationsgeschichte dazu anregen, sich aktiv im Beirat zu engagieren – sei es als Wähler:innen oder Kandidat:innen. Darüber hinaus möchte ich meine Ideen, Meinungen und Wünsche teilen sowie den direkten Kontakt zu mir erleichtern.
Migration in München: Eine vielfältige Stadt
München hat eine hohe Zahl an Migrant:innen, die einen wichtigen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt leisten. Etwa 40% der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, was die Stadt zu einem Zentrum kultureller Vielfalt macht. Diese Vielfalt zeigt sich nicht nur in der Herkunft der Menschen, sondern auch in ihrem Engagement in verschiedenen Sektoren.
1,1 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund: Etwa 40% der Münchener Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund
Wichtige Wirtschaftssektoren: Migrant:innen arbeiten stark in Bereichen wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheit
Zunahme der Flüchtlingszahlen: Besonders aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine gibt es in den letzten Jahren einen Anstieg der Geflüchteten
Hohe Beschäftigungsquote unter Migrant:innen: In München arbeiten etwa 70% der Migrant:innen im erwerbsfähigen Alter, was deutlich über dem nationalen Durchschnitt liegt
Politische Partizipation
Politische Teilhabe von Migrant:innen stärkt den sozialen Zusammenhalt und bekämpft Ungleichheiten. In München ist der Migrationsbeirat eine wichtige Möglichkeit für Migrant:innen, ihre Interessen einzubringen. Migrant:innen aus Nicht-EU-Staaten haben jedoch eingeschränkten Zugang zu politischen Prozessen. Angesichts des Aufstiegs rechtsextremer Parteien ist es entscheidend, dass Migrant:innen sich politisch engagieren, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Antidiskriminerung & Gleichberechtigung
Trotz gesetzlicher Schutzmaßnahmen wie dem Grundgesetz und dem AGG bleibt Rassismus eine Herausforderung. Laut dem „München Monitor“ haben 30 % der Befragten Diskriminierung erlebt, besonders Sinti:zze, Rom:nja, Schwarze Menschen und Muslim:innen sind betroffen. Diskriminierende Einstellungen sind weit verbreitet und erfordern verstärkte Bildungs- und Aufklärungsinitiativen
Schutz von Minderheiten
Integration
In einer vielfältigen Stadt wie München ist Integration von zentraler Bedeutung. Eine gut integrierte Gesellschaft ist nicht nur gerechter, sondern auch stabiler und wirtschaftlich erfolgreicher, da sie das Potenzial aller ihrer Mitglieder nutzt. Dabei ist Integration jedoch keine Einbahnstraße – sie erfordert Anstrengungen und Empathie von beiden Seiten, sowohl von den Migrant:innen als auch von der Aufnahmegesellschaft. Daher ist es entscheidend, Integrationsprozesse aktiv zu unterstützen und Chancengleichheit zu fördern.
MIGRATIONSBEIRAT
Der Migrationsbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in München und fördert deren Integration. Er berät den ehrenamtlichen Stadtrat und die hauptamtliche Verwaltung in allen Angelegenheiten, die Migration und das Zusammenleben von Ausländern und Deutschen betreffen. Dies geschieht durch Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe der ausländischen Bevölkerung an politischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Prozessen.
Funktion und Aufgaben des Migrationsbeirats
§ 1 Funktion und Aufgaben des Migrationsbeirats (1) Der Migrationsbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung Münchens. Er fördert die Integration. (2) Er hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Stadtrat und die hauptamtliche Verwaltung der Landeshauptstadt München in allen Fragen, die die ausländische Bevölkerung in München, das Zusammenleben mit Deutschen sowie die Integration und Migration betreffen, durch Anträge, Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Er wirkt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die kommunalpolitische Willensbildung ein und fördert die gleichberechtigte politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation der ausländischen Bevölkerung.
Rechte des Migrationsbeirats
§ 2 Rechte des Migrationsbeirats (1) Anträge und Empfehlungen, für die der Stadtrat zuständig ist, sind von diesem innerhalb von drei Monaten zu behandeln, soweit ihnen nicht bereits vorher entsprochen worden ist. Wenn sich die endgültige Erledigung länger als acht Wochen hinzieht, sind Zwischenberichte an die*den Vorsitzende*n des Migrationsbeirats zu erteilen. (2) Anträge und Empfehlungen, für die*der Oberbürgermeister*in zuständig ist, sollen von der Verwaltung innerhalb von drei Monaten behandelt werden. Wenn sich die endgültige Erledigung länger als acht Wochen hinzieht, sind Zwischenberichte an die*den Vorsitzende*n des Migrationsbeirats zu erteilen. (3) Der Migrationsbeirat ist bei allen seinen Aufgabenkreis berührenden Fragen durch den Stadtrat bzw. die Verwaltung rechtzeitig einzuschalten; ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Einer Beschlussvorlage für den Stadtrat ist diese Stellungnahme beizufügen; Abweichungen sind in der Vorlage zu begründen. Wird Vortrag im Stadtrat gewünscht, gilt § 58 der Geschäftsordnung des Stadtrates entsprechend. (4) Für Zwecke des Migrationsbeirats werden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, damit er seine Aufgaben satzungsgemäß erfüllen kann. Der Migrationsbeirat erhält im Rahmen des Budgetierungsverfahrens ein Anhörungsrecht bei der vom Direktorium vorzunehmenden Mittelverteilung. (5) Der Migrationsbeirat ist berechtigt, eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Hierbei wird er insbesondere vom Presse- und Informationsdienst der Stadt beraten unt unterstützt.
Pflichten des Migrationsbeirats
§ 4 Pflichten des Migrationsbeirats (1) Der Migrationsbeirat hat Vorlagen der Stadtverwaltung, die ihm gemäß § 2 Absatz 3 zur Stellungnahme vorgelegt werden, unverzüglich zu behandeln. (2) Der Migrationsbeirat ist gehalten, Anträge und Anliegen ausländischer und deutscher Organisationen und Einzelpersonen, die an ihn herangetragen werden, innerhalb von drei Monaten zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Zwischennachrichten sind zu erteilen, wenn sich die endgültige Entscheidung länger hinzieht. (3) Bei der Behandlung der Anträge und Anliegen nach Absatz 2 wird auf Antrag eine Vertretung der*des Antragstellers*in durch Beschluss zugezogen. Sie*er erhält das Wort nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Migrationsbeirats.
Wer darf wählen und gewählt werden
Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, die am Wahltag:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder gewöhnlich hier leben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und erhalten eine Benachrichtigung für die Wahl.
Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem:
- einen ausländischen Pass besitzen oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit seit höchstens 12 Jahren haben (Einbürgerung nach dem 8. März 2014).
Wichtiger Hinweis: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Wenn Sie bei der Migrationsbeiratswahl 2026 wählen oder kandidieren möchten, müssen Sie beim Wahlamt die „Aufnahme in das Wählerverzeichnis“ beantragen.
Antragsformular anfordern:
Telefonisch: 089/23396233
Per E-Mail: briefwahl.kvr@muenchen.de
Antrag einreichen:
Der Antrag muss beim Wahlamt eingegangen sein:
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung, Wahlen und Beschlusswesen
Ruppertstraße 19, Raum 56.38
80337 München
E-Mail: briefwahl.kvr@muenchen.de
Wie kontaktiere ich den Migrationsbeirat
Sie können den Migrationsbeirat in München telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Geschäftsstelle befindet sich unter:
Adresse:
Sendlinger Straße 1, 80331 München
Telefon:
089/23392454
E-Mail:
migrationsbeirat@muenchen.de
Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr
Stimmen
Tatiana widmet ihr Talent und ihre Leidenschaft dem Dienst an anderen und zeigt eine unvergleichliche Exzellenz in ihrem Beruf. Sie arbeitet unermüdlich daran, die ausländische Gemeinschaft in München zu unterstützen, und bringt ständig innovative Ideen und Vorschläge ein, die die Lebensqualität der Migranten in der Stadt verbessern. Ihr Engagement verändert nicht nur ihr Umfeld, sondern inspiriert auch andere, eine inklusivere und vielversprechendere Zukunft zu gestalten.
Ich möchte ein großes Lob an Tatiana Mendonça aussprechen für ihre hervorragende Arbeit! Ihre Hingabe, Professionalität und ihr Blick für Details sind wirklich beeindruckend. Der Service war tadellos, und das Ergebnis hat all meine Erwartungen übertroffen. Ich empfehle sie uneingeschränkt weiter!Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Talent und der Exzellenz, die Sie in Ihre Arbeit einbringen!
Tatiana ist eine herausragende Persönlichkeit und eine Frau voller Menschlichkeit, Hingabe und, ich könnte sagen, Mut. Sie hat mich mit großem Einsatz bei der Lösung einer Situation unterstützt, die sich über mehrere Monate beim KVR (Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung) hingezogen hatte. Tatiana ist definitiv die herzlichste und unterstützendste Ansprechpartnerin, die mir hätte begegnen können.
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!
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